Der Winterdienst umfasst alle Tätigkeiten, welche die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der betreuten Flächen gewährleisten. Wir führen unsere Leistungen nach § 93 Abs. 1, StVO 1960, bei Glatteis und Schneefall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen während der Wintersaison durch.
SCHNEERÄUMUNG: 5€ pro qm